Sie planen die Privatpilotenlizenz zu erwerben oder sind bereits Privatpilot? In beiden Fällen unterstützen wir Sie kompetent in Sachen medizinischer Tauglichkeitsuntersuchung (Medical).
Wenn Sie eine Lizenz zum Führen eines Luftfahrzeugs erwerben oder erhalten möchten, benötigen Sie ein Tauglichkeitszeugnis. Was Sie für Ihre Erstuntersuchung mitbringen müssen, welche Formulare und Dokumente vorliegen müssen und welche Kosten auf Sie zukommen erfahren Sie hier.
Die Tauglichkeitsuntersuchung für Privatpilotenlizenzen erfolgt nach den Vorgaben der EU-Verordnung und muss in regelmäßigen Abständen erneuert werden.
Wir erklären Ihnen, was Sie zur Untersuchung bitte mitbringen, wie der Ablauf ist und welche Kosten auf Sie zukommen erfahren Sie hier.
In unserem Downloadbereich finden Sie alle nötigen Unterlagen für Ihre Untersuchung im PDF Format. Vom Antragsformular zur fliegerärztlichen Erstuntersuchung bis zur Praxiseigenen Checkliste Ihrer Tauglichkeitsuntersuchung.
Im Rahmen einer Fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung führen wir in unserer Praxis die Untersuchungen zur Klasse 2, LAPL und CCA durch.
Tauglichkeitsklasse 2
• PPLA | Führer von Flächenflugzeugen inklusive Instrumentenflug-Lizenz
• PPLH | Führer von Hubschraubern
• SPL | Führer von Segelflugzeugen
• BPL | Freiballonführer gewerblich und privat
• Luftsportgeräteführer: Tandem-Fallschirmspringer, -Paraglider u. a.
• Ultraleichtpiloten
Untersuchungsintervall:
bis zum 40. Lebensjahr: 60 Monate
bis zum 50. Lebensjahr: 24 Monate
ab dem 50. Lebensjahr: 12 Monate
Light Aircraft Pilot Licence „LAPL“
• LAPL (A) (Aeroplane)
• LAPL (B) (Ballon)
• LAPL (H) (Hubschrauber)
• LAPL (S) (Segelflugzeug)
CCA (cabin crew attestation)